Allgemeine Geschäftsbedingungen TIPPGEBERVEREINBARUNG
Bock Consulting GmbH
Alter Berner Weg 33
22393 Hamburg
Eine Tippgebervereinbarung (Vermittlungsvertrag nach §§ 652 ff. BGB) zwischen dem Auftraggeber und der Bock Consulting GmbH (Vermittler) kommt entweder durch Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme der Tätigkeit des Vermittlers auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallende Vergütungsforderung zustande.
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden Grundlage der Tippgebervereinbarung. Der Auftraggeber hat die Einbeziehung dieser AGB in den Tippgebervertrag anerkannt und bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB übergeben wurde oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB hier über das Internet unter www.bockconsult.de einzusehen.
§1 Vertragsgegenstand und Leistungen des Vermittlers
(1) Der Vermittler verpflichtet sich, dem Auftraggeber Leads für geschäftliche Kooperationen zu vermitteln und den Kontakt zwischen den Parteien herzustellen. Die Beschreibung des Ziels der Leadvermittlung und Mindestkriterien, die der zu vermittelnde Lead erfüllen muss ergeben sich aus der Auftragsbestätigung des Vermittlers.
(2) Die Vermittlungsleistung umfasst:
§2 Vergütung
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich beim Abschluss eines mit einem vom Vermittler vorgestellten Lead die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
(2) Ein Anspruch des Vermittlers auf Auslagen- und Kostenersatz besteht nicht.
(3) Ist eine umsatzabhängige Vergütung vereinbart und sollte eine vermittelte geschäftliche Kooperation zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Lead weitere oder andere Komponenten als einen Umsatz enthalten, verpflichtet sich der Auftraggeber, eine analoge Beteiligungs-Regelung zu vereinbaren, auf deren Grundlage dem Vermittler ebenfalls den vorgenannten Prozentsatz des wirtschaftlichen Vorteils aus der Kooperation zusteht.
(4) Die Vergütung versteht sich netto, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(5) Im Falle von Rückabwicklung eines Vertrags mit einem vermittelten Lead oder Teilen davon – gleich aus welchem Grund – ist der Auftraggeber berechtigt, die Vergütung vom Vermittler nur dann zurückzufordern, wenn der Auftraggeber die Rückabwicklung nicht zu vertreten hat.
(6) Die Vergütung wird monatlich fällig, spätestens 14 Tage nach Monatsultimo.
(7) Ist eine umsatzabhängige Vergütung vereinbart ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Vermittler spätestens am 10. des Folgemonats eine detaillierte Abrechnung mit allen relevanten Umsatzzahlen zur Verfügung zu stellen.
(8) Der Vermittler ist zur entsprechenden Rechnungslegung verpflichtet. Die Vergütung ist jeweils 14 Tage nach Erhalt einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung zur Zahlung fällig.
(9) Der Vermittler ist berechtigt nach Ankündigung mit einer Frist von mindestens vierzehn (14) Kalendertagen einen zur Vertraulichkeit verpflichtet verpflichteten Angehörigen der wirtschaftsprüfenden oder steuerberatenden Berufe zu benennen, um die Unterlagen zu prüfen, die vernünftigerweise erforderlich sind, um die Richtigkeit der nach Abs. 1 bestehenden Vergütungsansprüche zu überprüfen. Der Auftraggeber hat dem Prüfer während der üblichen Geschäftszeiten angemessenen Zugang zu gewähren und uneingeschränkt zu kooperieren. Ergibt ein Prüfung eine Unterzahlung, so hat der Auftraggeber den Fehlbetrag unverzüglich zuzüglich Verzugszinsen (9% über dem Basiszinssatz seit Fälligkeit) zu zahlen und bei einer Unterzahlung von mehr als fünf Prozent (5 %) für den geprüften Zeitraum dem Vermittler die angemessenen Kosten der Prüfung zu erstatten.
§3 Rechte und Pflichten des Vermittlers
(1) Der Vermittler ist nicht verpflichtet, selbst Vertragsverhandlungen zu führen oder Vertragsabschlüsse zu garantieren.
(2) Es steht dem Vermittler frei, einen Lead weiterzugeben. Der Vermittler ist daher berechtigt, aber nicht verpflichtet einen Lead an den Auftraggeber weiterzugeben.
(3) Der Vermittler hat die Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Vorgaben bei der Weitergabe des Leads an den Auftraggeber zu beachten. Insbesondere wird der Vermittler die Einwilligung zur Weitergabe personenbezogener Daten des interessierten Leads an den Auftraggeber zuvor einholen.
§4 Rechte und Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich:
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich für die Dauer dieses Vertrags keinen anderen Vermittler zu Erreichung des in § 1 genannten Ziels des Vertrags zu beauftragen. Weiter verpflichtet sich der Auftraggeber, eventuell weiteren tätigen Vermittlern eine Fortsetzung ihrer Bemühungen zu untersagen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Auftraggeber dem Vermittler für die hierdurch entstehenden Schäden.
(3) Der Auftraggeber darf vermittelte Kontakte nicht ohne Zustimmung des Vermittlers an Dritte weitergeben.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Vermittler monatlich eine Übersicht über alle relevanten Umsätze im Zusammenhang mit den durch den Vermittler vermittelte Lead zur Verfügung zu stellen. Auf Nachfrage ist eine transparente Aufschlüsselung der tatsächlich erzielten Einnahmen vorzulegen.
(5) Der Auftraggeber darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber dem Vergütungsanspruch des Vermittlers nur geltend machen, wenn die Forderungen des Auftraggebers auf demselben Vertragsverhältnis (Tippgebervereinbarung) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.
§5 Nachweis des Vermittlungserfolgs
(1) Ein Vermittlungserfolg liegt vor, wenn zwischen dem Auftraggeber und einem vom Vermittler vermittelte Lead ein wirksamer Vertrag zustande kommt.
(2) Als wirksamer Vertrag gilt ein von beiden Parteien unterzeichneter Vertragsabschluss, der in Zusammenhang mit dem Ziel dieses Vermittlungsvertrags nach § 1 Abs. 1 steht.
(3) Der Provisionsanspruch entsteht nur, wenn der Vertragsabschluss innerhalb von 18 Monaten nach der ersten Kontaktherstellung erfolgt.
(4) Jeder Folgevertrag mit einem durch den Vermittler vorgestellten Lead innerhalb von 24 Monaten nach dem Ende der ersten Vertrags gilt ebenfalls als durch den Vermittler vermittelt. Dem Vermittler steht hierfür eine Provision gemäß § 2 zu.
§6 Ausschluss von Doppelvermittlungen
Leads, die bereits vor Vertragsschluss dem Auftraggeber bekannt waren oder mit denen bereits Verhandlungen stattfanden, sind von der Vermittlung ausgeschlossen.
§7 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Bereits entstandene Provisionsansprüche für laufende Vermittlungen bleiben von der Kündigung unberührt.
(5) Wird der Vertrag ordentlichen gekündigt hat der Vermittler Provisionsansprüche für bereits bei Zugang der Kündigung abgeschlossene Verträge für weitere 24 Monate nach Beendigung dieses Vertrags.
§8 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Vermittler übernimmt keine Gewähr für die Qualität, Zuverlässigkeit oder Vertragstreue der vermittelten Leads.
(2) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermittlers oder von Seiten seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften der Vermittler nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung des Vermittlers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt.
(4) Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die Haftung des Vermittlers ausgeschlossen.
§9 Vertraulichkeit
Der Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten, sowie bei Gelegenheit der Zusammenarbeit erlangten Informationen über Angelegenheiten der der anderen Vertragspartei, die als vertraulich gekennzeichnet sind, die bei einer mündlichen Übermittlung als vertraulich bezeichnet werden oder die aus Sicht eines objektiven Beobachters als vertraulich erkennbar sind, sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Informationen, Daten, Ideen, Konzepte und Businessmodelle, vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für diesen Vertrag selbst. Den Vertragsparteien ist es untersagt, vertrauliche Informationen ohne schriftliche Einwilligung der anderen Vertragspartei zu einem anderen als dem zur vertragsgemäßen Aufgabenerfüllung vorgesehenen Zweck zu verwerten, Dritten zugänglich zu machen, oder sonst zu nutzen.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten (freie Mitarbeiter etc.), die Zugang zu den Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von fünf Jahren fort.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
(2) Der Vertragsparteien dürfen Ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung der anderen Vertragspartei weder gesamt noch einzeln abtreten.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist ausschließlich Hamburg.
(4) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Gleiches gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis oder Änderungen des Schriftformerfordernisses.
Stand der AGB: 01.07.2025